Wegeparzelle bleibt im Plan: Das im Saarburger Neubaugebiet „Berggarten-Walles“
vorgesehene Jugendwohnheim wird dort nicht hinkommen. Das steht nach der
jüngsten Stadtratsitzung am Donnerstag, 17. August, mit ihrem Tagesordnungspunkt
„Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet Berggarten-Walles“ fest. Bestandteil
der Bebauungsplanänderung war das Jugendwohnheim indes nicht, da es für dieses
Jugendwohnheim keiner gesonderten Genehmigung bedurfte.
Ein Investor hatte das Neubaugebiet ausgewählt, um dort ein Haus zu errichten, in dem etwa zehn
– von Fachkräften der Jugendhilfe betreute - Jugendliche ein Zuhause finden sollten,
die zu ihrem eigenen Schutz vom Jugendamt aus ihren Familien herausgenommen
werden müssen. Nach Widerständen von Grundstücksbesitzern des Neubaugebietes
haben sich Investor und Stadtrat dazu entschlossen, diesen Standort nicht
weiter für die Ansiedlung des Jugendwohnheims zu verfolgen. Ob und an welchem
alternativen Standort in der Stadt möglicherweise ein Jugendwohnheim
angesiedelt wird, ist derzeit offen.
Die Änderung des Bebauungsplans hat der Stadtrat einstimmig
verabschiedet, nachdem er die Stellungnahmen beraten hatte, die im Zuge der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen waren. Damit folgte das
Gremium auch den Wünschen der Anwohner, die sich dafür ausgesprochen hatten, am
in der Planung vorgesehenen Fußweg von der Theo-Blum-Straße zur
Sarrebourg-Straße festzuhalten. Die Fläche hätte dem Jugendwohnheim
zugeschlagen werden sollen. Die Wegeparzelle wird nun weiterhin ausgewiesen.
Hauptgrund für die Bebauungsplanänderung war die Umwidmung
des ehemaligen Justizausbildungszentrums Blümchesfeld zur Kindertagesstätte.
Noch in diesem Jahr soll der Umbau zur zunächst viergruppigen Kita beginnen. Träger
ist die Stadt Saarburg.
Neben der Umwidmung hatte der derzeit laufende Ausbau der
Straße Blümchesfeld die Bebauungsplanänderung erforderlich gemacht. So sind die
durch die Straßenverbreiterung verschobenen Grenzen zwischen öffentlichem und
privatem Raum in der überarbeiteten Fassung berücksichtigt. Mit Bekanntmachen
im „Saarburger Kreisblatt“ wird die Bebauungsplanänderung rechtskräftig.