Rund 3800 Grundstücke neu zu bewerten: Der
Werksausschuss des Verbandsgemeinderates hat in seiner Sitzung am 24. Oktober einstimmig
entschieden, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die Allgemeine
Wasserversorgungssatzung und die Entgeltsatzung Wasserversorgung zu ändern. Die
abschließende Entscheidung dazu wird der VG-Rat in seiner Sitzung am 14.
November fällen.
Demnach ist
geplant, dass die Verbandsgemeindewerke Saarburg das Abrechnungssystem für die
Wasserversorgung zum 1. Januar 2018 in der Verbandsgemeinde angleichen.
Nach der
Auflösung des Kreiswasserwerks (KWW) zum Januar 2009 ist das frühere
KWW-Versorgungsgebiet auf die Verbandsgemeinden Konz und Saarburg aufgeteilt
worden. Damals sind in der VG Saarburg zwei Versorgungsbereiche eingerichtet
worden. Dem Versorgungsbereich I sind die Gebiete zugeordnet worden, die
bereits vor der Auflösung des KWW von der VG Saarburg versorgt worden waren. Dazu
gehören: Stadt Saarburg inkl. Krutweiler und Beurig, die Ortsgemeinden
Freudenburg (mit Ortsteil Kollesleuken),
Irsch, Kastel-Staadt, Ockfen, Serrig, Taben-Rodt und Trassem.
Im
Versorgungsbereich II wurden die Gebiete zusammengefasst, die früher zum KWW
gehörten. Dies sind: Saarburg-Kahren, die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Kirf (mit
den Ortsteilen Beuren und Meurich), Mannebach, Palzem (mit den Ortsteilen
Esingen, Helfant, Kreuzweiler, Dilmar, Wehr), Schoden, Wincheringen (mit den
Ortsteilen Söst und Bilzingen), Merzkirchen (mit den Ortsteilen Dittlingen,
Kelsen, Körrig, Portz, Rommelfangen und Südlingen).
Während im
Versorgungsbereich I entsprechend der Größe der erschlossenen Grundstücke nach
dem Prinzip der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet wird, richtet sich im
Versorgungsbereich II der wiederkehrende Beitrag Wasser bei bebauten
Grundstücken nach der Größe des eingebauten Zählers. Bei unbebauten
Grundstücken wird eine Pauschale von zurzeit 60 Euro erhoben – unabhängig von
der Grundstücksgröße.
Für den
Versorgungsbereich I gilt bisher: 1,33
Euro Wassergebühr pro Kubikmeter plus ein wiederkehrender Beitrag in Höhe von
sechs Cent pro Quadratmeter veranlagte Fläche. Für den Versorgungsbereich II
gilt bisher: 60 Euro pro Standardzähler (Großzähler bis zu 280 Euro pro Jahr)
plus eine Gebühr von 1,30 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser.
Um alle
Grundstücksbesitzer gleich zu behandeln, soll das Abrechnungssystem in der Form
vereinheitlicht werden, dass künftig die Regelung für den Versorgungsbereich I
in der gesamten Verbandsgemeinde angewendet wird. Statt des Zählers wäre dann
der Quadratmeter gewichtete Fläche maßgeblich.
Rund 3800
Grundstücke wären nach dem Grundbuch in der VG Saarburg neu zu bewerten. An der
Einnahmensituation der Verbandsgemeindewerke ändert eine solche Anpassung
nichts. Das heißt, dass die Werke nach der Umstellung in der Summe etwa gleich
viel Geld einnehmen wie vorher.