Einsicht ab 11. Mai: Das Thema
Windkraft beschäftigt die Verbandsgemeinde Saarburg – wie auch andere
Verbandsgemeinden – seit einigen Jahren. Mit der Offenlegung des Entwurfs zur
Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Windkraft“ und der
entsprechenden Bekanntgabe im „Saarburger Kreisblatt“ am 2. Mai ist der nächste
Schritt innerhalb des langwierigen Prozederes gemacht.
Mehr als ein
Jahr hatte die Verbandsgemeindeverwaltung auf den Entscheid der Struktur- und
Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zum von der VG Saarburg angestrengten
Zielabweichungsverfahren gewartet. Dieser Entscheid liegt der Verwaltung
inzwischen vor. Mit Schreiben vom 19. Februar hatte die Obere Landesplanungsbehörde
bei der SGD Nord mitgeteilt, dass sie einer Zielabweichung vom Regionalplan
Windenergie 2004 für die geplanten Sonderbauflächen für Windkraftanlagen auf
den Gemarkungen Irsch, Serrig, Taben-Rodt und Freudenburg nicht zustimmt.
Während
diese Ortsgemeinden gerne Flächen für Windräder ausgewiesen hätten, blieb die
SGD Nord bei ihrem bereits vor dem Zielabweichungsverfahren formulierten
Argument: Demnach liegen die potenziellen Flächen bei Irsch, Serrig, Taben-Rodt
und Freudenburg in der Kernzone des Naturparks. Diese Kernzone ist laut den
Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) IV für Windkraftanlagen tabu.
Innerhalb
einer vierwöchigen Frist nach Eingang des Bescheids der SGD Nord hätte der
Verbandsgemeinderat Saarburg Widerspruch einlegen können gegen das negativ
beschiedene Zielabweichungsverfahren. In seiner Sitzung am 20. März hat das
Gremium beschlossen, keinen Widerspruch einzulegen. Somit kann nun mit der
Offenlage der nächste Schritt eingeleitet werden. Als potenzielle weitere
Windkraft-Bereiche sind in diesem Entwurf Flächen in Palzem-Wincheringen sowie
in Kirf ausgewiesen. Diese Flächen waren bereits in dem FNP-Entwurf enthalten,
der die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit passiert
hat. Der aktuelle Entwurf wird nun sowohl zur Beteiligung der Öffentlichkeit
als auch der Behörden und darüber hinaus der Nachbargemeinden offengelegt.
Gehen
während der Offenlage weitere Stellungnahmen ein, werden diese erneut abgewogen
und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Die Mehrheit der Ortsgemeinden
muss diesem Entwurf zustimmen, die Kreisverwaltung muss ihn genehmigen. Mit der
Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids wird der Flächennutzungsplan rechtskräftig.
Exakte Anlagen-Standorte
definiert der FNP nicht, lediglich potenzielle Flächen. Interessierte
Windkraftbetreiber müssen sich den gewünschten Standort von der SGD Nord
genehmigen lassen. Dabei werden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erneut
unter anderem Aspekte des Artenschutzes geprüft.