Flurbereinigung an der Saar In der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell laufen derzeit Vorplanungen für ein Flurbereinigungsverfahren, das die Weinlagen Irscher Sonnenberg, Ockfener Bockstein, Ockfener Geisberg, Saarburger Klosterberg und Schodener Herrenberg sowie hauptsächlich in den Gemarkungen Irsch und Ockfen liegenden landwirtschaftliche Flächen umfasst. Am Montag, 18. November, konnten sich betroffene Grundstückseigentümer über die mögliche Maßnahme informieren. Rund 120 Zuhörer haben die Präsentation des zuständigen DLR Mosel verfolgt und sich zu dem Vorhaben größtenteils positiv geäußert. Bei einer Akzeptanzabfrage per Handzeichen stimmten 97 Prozent für das Projekt.
Aktuelle Probleme und
Lösungsansätze Wer durch die Weinberge schlendert, entdeckt zwischen
Flächen, auf denen Reben gedeihen, viele brachliegende Streifen. In diesen
verwilderten ehemaligen Wingerten, sogenannten Drieschen, können sich
Schädlinge und Pilzkrankheiten leicht ausbreiten und die genutzten
Nachbar-Areale befallen. Zudem erschweren die mit Gestrüpp bewachsenen
Parzellen den Winzern die Bewirtschaftung ihrer angrenzenden Flächen. Das
traditionelle, vom Weinbau geprägte Landschaftsbild wird durch die Brachen
gestört, was auf lange Sicht negative Einflüsse auf den Tourismus haben könnte,
welcher für die Region einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt.
Um den Strukturentwicklungen entgegenzuwirken und die Winzer und
Weinbaugemeinden für die Zukunft zu stärken, hat die Landesbehörde
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel das sogenannte Moselprogramm
ins Leben gerufen. In Weinbaugemeinden an Mosel, Saar und Ruwer soll durch
Flurbereinigungsverfahren für eine bessere Agrarstruktur gesorgt werden.
Konkret bedeutet das, dass durch Verkauf oder Tausch kleinere Parzellen zu
größeren Einheiten zusammengelegt werden sollen, um so leichter und rationeller
zu bewirtschaftende Einheiten zu schaffen. Weinbergsflächen werden
zusammengelegt und Brachen an die Randbereiche verlagert. Auch das Thema
Naturschutz wird bei dem Vorgehen bedacht, denn die ungenutzten Flächen sollen
sich zum geeigneten Lebensraum für Fauna und Flora entwickeln.
Rund 86 Hektar Rebfläche befinden sich im Gebiet, das das DLR Mosel aktuell in
der Verbandsgemeinde untersucht hat - mehr als die Hälfte davon in der
Gemarkung Ockfen. Die Mehrheit der vom DLR befragten Betriebe wünschen sich die
Durchführung einer Flurbereinigung.
Auch im Bereich landwirtschaftlicher Flächen sorgen die kleinen Flurstücke und
die – historisch bedingt – teils unklaren Eigentumsverhältnisse für
Schwierigkeiten bei der Erhaltung und Entwicklung. Durch ein
Flurbereinigungsverfahren können größere Bewirtschaftungseinheiten gebildet
werden und ein verbesserter Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes
erfolgen. Zusätzlich wird die Ausweisung von Gewässerrandstreifen entlang der
Bäche zum Hochwasserschutz erleichtert.
Denkbar ist auch, dass im Rahmen des Verfahrens Radwege neu erschlossen werden
und der Kulturraum dadurch touristisch aufgewertet wird.
Weiteres Vorgehen Die Ortsgemeinderäte in Ockfen und Schoden sowie der Saarburger Stadtrat haben bereits jeweils einstimmig beschlossen, dass das DLR Mosel mit der Durchführung des umfangreichen Verfahrens beauftragt werden soll. Der Ortsgemeinderat Irsch wird über die Angelegenheit am Donnerstag, 12. Dezember, entscheiden. Sofern sich alle vier Gremien dafür aussprechen, muss im Anschluss das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau das Verfahren freigeben. Das DLR Mosel hat bereits in einer Projektuntersuchung die Machbarkeit des Flurbereinigungsverfahrens untersucht. Bei Start des Verfahrens werden Wert- und Eigentümerermittlungen durchgeführt, um danach in die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zu treten.
Wie der Flickenteppich entstand Manche Weinbergsparzellen an der Saar sind nur rund drei Meter breit. Bereits in den 50er und 60er Jahren wurden Weinbergs-Flurbereinigungen durchgeführt. Damals wurden auf Wunsch der Teilnehmer Parzellen gebildet, die aus heutiger Sicht zu klein und unwirtschaftlich sind, damals aber für Winzer im Nebenerwerb eine lukrative Nebeneinnahmequelle darstellten. Die Nachfrage nach vielen und dadurch kleinen Parzellen war hoch. Die schmalen Grundstücke gehen außerdem teilweise auf die historische Realteilung zurück, wobei beim Tode eines Landbesitzers sein Areal unter allen Erbberechtigten in der Familie aufgeteilt wurde. Über Generationen hinweg wurden so die Parzellen immer kleiner – bis sich ihre Bewirtschaftung kaum mehr lohnte. Im Gegensatz zur Realteilung wird beim Anerbenrecht ein Hof inklusive Flächen an einen einzigen Nachfolger vererbt.