Wird in
der momentanen Dürrephase illegal Wasser mit Pumpen entnommen, kann das Umweltschäden zur Folge haben. Es
besteht die Gefahr, dass Fische und Krebse aufgrund der Wasserknappheit
verenden.
Ohne Genehmigung ist es lediglich
erlaubt, Wasser mit Schöpfgeräten wie Gießkannen oder Eimern von Hand aus oberirdischen
Fließgewässern zu entnehmen. Wird eine Pumpe
verwendet, bedarf es einer wasserrechtlichen
Genehmigung. Nach dem Landeswassergesetz ist die Untere Wasserbehörde bei
der Kreisverwaltung Trier-Saarburg für deren Ausstellung zuständig.
Wir bitten darum, im Rahmen des Umweltschutzes und im Interesse der Unterlieger
des Gewässers darauf zu achten, dass keine Pumpen ohne Genehmigung betrieben
werden. Unsere Behörde wird Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.