Neue Schiedsperson für den Bezirk Freudenburg gesucht


Der Schiedsamtsbezirk Freudenburg umfasst die Ortsgemeinden Fisch, Freudenburg, Kastel-Staadt, Kirf, Merzkirchen, Palzem, Serrig, Taben-Rodt, Trassem und Wincheringen. Die Schiedsperson für den Bezirk Freudenburg ist zugleich auch Vertreter für den Bezirk Saarburg-Irsch, der die Stadt Saarburg mit Niederleuken, Beurig, Krutweiler und Kahren sowie die Ortsgemeinden Ayl, Irsch, Mannebach, Ockfen und Schoden umfasst. Dort bleibt unverändert Stefan Kramer als Schiedsperson zuständig.

Nach dem Landesschlichtungsgesetz muss bei bestimmten Nachbarrechts- und Ehrverletzungsstreitigkeiten ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsperson oder vor einer sonstigen sogenannten Gütestelle unternommen werden, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch in strafrechtlichen Angelegenheiten eine Schiedsperson eingeschaltet werden, bevor das Gericht tätig wird. Dies betrifft die sogenannten Privatklagedelikte. Dazu zählen unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Häufig sind Nachbarschaftsstreitigkeiten der Grund für den Einsatz von Schiedspersonen. Schiedsleute fungieren als eine Art Streitschlichter oder Moderatoren zwischen zerstrittenen Personen. Erst wenn der Schiedsmann oder die Schiedsfrau den Konfliktparteien eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung attestiert hat, nimmt sich gegebenenfalls ein zuständiges Gericht des jeweiligen Falles an.

Vom Prozedere her wendet sich eine der in den Konflikt involvierten Personen an die Schiedsperson. Nachdem dieser “Antragsteller“ die Auseinandersetzung sowie Erwartungen und Forderungen schriftlich skizziert hat, wird der Schiedsmann beziehungsweise die Schiedsfrau zum gemeinsamen Gütetermin mit den Zerstrittenen einladen.

Das Vermitteln zwischen den „Streithähnen“ und Herleiten einer außergerichtlichen Einigung steht im Fokus der Bemühungen der Schiedsperson.

Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, sollte mindestens 30 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben. Er muss „nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein“, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Die Schiedsperson ist Ehrenbeamte(r) des Landes. Sie wird auf fünf Jahre ernannt.

Für Fragen und weitere Informationen steht Dietmar Becker von der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell zur Verfügung; Telefon: 06581/81-140, Mail: kommunalrecht@saarburg-kell.de

Bewerbungen bitte bis zum 08.11.2024, nach Möglichkeit als PDF-Datei per Mail, an:

Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Büroleitung
Schlossberg 6
54439 Saarburg
E-Mail: bewerbung@saarburg-kell.de