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Steuerungsrahmen zur räumlichen Verteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen angepasst

Nach der Fusion der beiden Verbandsgemeinden Saarburg und Kell am See hatte der Verbandsgemeinderat beschlossen, ein Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die neu gegründete Verbandsgemeinde Saarburg-Kell aufzustellen, analog zum bereits bestehenden Konzept der ehemaligen Verbandsgemeinde Saarburg.


Ziel dieses Steuerungsrahmen ist es, mit Hilfe der Festlegung von Ausschlusskriterien den weiteren Ausbau der Freiflächenphotovoltaik in einem definierten Rahmen zu steuern und die Umsetzung von Projekten an geeigneten Standorten, unter Berücksichtigung der Agrarstruktur, des Landschaftsbildes und der Akzeptanz in der Bevölkerung, innerhalb des VG-Gebietes zu ermöglichen. Die im Steuerungsrahmen festgelegten Kriterien haben den Vorteil, dass Investoren und Flächeneigentümer anhand des Abprüfens erster Kriterien auf Standorte gelenkt werden, die dann im Rahmen einer weitergehenden Einzelfallprüfung konkretisiert werden können. Für die Investoren / Projektierer entsteht dadurch eine Planungssicherheit bei Inanspruchnahme der als geeignet bewerteten Flächen.

Mit den vergangene Woche in der Sitzung des Verbandsgemeinderates beschlossenen Anpassungen am Steuerungsrahmen kann zukünftig vom festgelegten Mindestabstand zwischen zwei Solarparks (2km  bei Anlagen von 15 Hektar; 3km bei Anlagen von 20 Hektar) um maximal fünf Prozent abgewichen werden. Dieser Mindestabstand gilt nicht für bestehende Solarparks mit weniger als fünf Hektar Fläche. Weiterhin wurde festgelegt, dass ein Solarpark auf maximal ein Drittel seiner Fläche auf landwirtschaftlicher Nutzfläche mit einer mittleren Bodenwertzahl bezogen auf die jeweilige Ortsgemeinde errichtet werden darf. Dem Verbandsgemeinderat war es mehrheitlich wichtig, zwischen Schutz der Natur, Berücksichtigung der Landwirtschaftlichen Flächen und der Notwendigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren Energiegewinnung durch Freiflächen PV-Anlagen einen für Natur und Menschen guten Weg zu finden. Zudem sollte die Nutzung von bereits bestehenden Dachflächen oder versiegelten Flächen vorrangig geprüft werden.

Im Rahmen der Kriterien des Flächennutzungsplans stehen etwa zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Weinbau) in der Verbandsgemeinde für Photovoltaikanlagen zur Verfügung, dies entspricht etwa einer Fläche von etwa 275 Hektar. Geht man davon aus, dass ein Hektar gleich einem Megawatt erzeugter Energie entspricht, könnten hier zukünftig große Mengen an zusätzlicher Energie in der Verbandsgemeinde produziert werden.