Ziel dieses Steuerungsrahmen ist es, mit Hilfe der Festlegung von Ausschlusskriterien
den weiteren Ausbau der Freiflächenphotovoltaik in einem definierten Rahmen zu
steuern und die Umsetzung von Projekten an geeigneten Standorten, unter
Berücksichtigung der Agrarstruktur, des Landschaftsbildes und der Akzeptanz in
der Bevölkerung, innerhalb des VG-Gebietes zu ermöglichen. Die im
Steuerungsrahmen festgelegten Kriterien haben den Vorteil, dass Investoren und
Flächeneigentümer anhand des Abprüfens erster Kriterien auf Standorte gelenkt
werden, die dann im Rahmen einer weitergehenden Einzelfallprüfung konkretisiert
werden können. Für die Investoren / Projektierer entsteht dadurch eine
Planungssicherheit bei Inanspruchnahme der als geeignet bewerteten Flächen.
Mit den vergangene Woche in der Sitzung des
Verbandsgemeinderates beschlossenen Anpassungen am Steuerungsrahmen kann
zukünftig vom festgelegten Mindestabstand
zwischen zwei Solarparks (2km bei Anlagen von
15 Hektar; 3km bei Anlagen von 20 Hektar) um maximal fünf Prozent
abgewichen werden. Dieser Mindestabstand gilt nicht für bestehende Solarparks
mit weniger als fünf Hektar Fläche. Weiterhin wurde festgelegt, dass ein
Solarpark auf maximal ein Drittel seiner Fläche auf landwirtschaftlicher
Nutzfläche mit einer mittleren Bodenwertzahl bezogen auf die jeweilige
Ortsgemeinde errichtet werden darf. Dem
Verbandsgemeinderat war es mehrheitlich wichtig, zwischen Schutz der Natur,
Berücksichtigung der Landwirtschaftlichen Flächen und der Notwendigkeit des
Ausbaus der Erneuerbaren Energiegewinnung durch Freiflächen PV-Anlagen einen
für Natur und Menschen guten Weg zu finden. Zudem sollte die Nutzung von
bereits bestehenden Dachflächen oder versiegelten Flächen vorrangig geprüft
werden.
Im Rahmen der Kriterien des Flächennutzungsplans stehen etwa zwei Prozent der
landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Weinbau) in der Verbandsgemeinde für
Photovoltaikanlagen zur Verfügung, dies entspricht etwa einer Fläche von etwa
275 Hektar. Geht man davon aus, dass ein Hektar gleich einem Megawatt erzeugter
Energie entspricht, könnten hier zukünftig große Mengen an zusätzlicher Energie
in der Verbandsgemeinde produziert werden.