„Im Namen des Volkes“ – nicht nur Berufsrichter fällen Urteile, sondern auch
1620 ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen in Rheinland-Pfalz entscheiden über
Schuld und Unschuld. Die Laienbeteiligung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
ist ein wichtiger Pfeiler unseres demokratischen Rechtssystems.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Laienrichterinnen und -richter wirken in Strafprozessen mit, entscheiden mit über Schuld oder Unschuld sowie über das Strafmaß. Sie beteiligen sich somit an der Rechtsprechung und sorgen für Transparenz.
Im ersten Halbjahr 2023 werden nun bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen
für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und
Bewerber, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein
werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache
ausreichend beherrschen.
Neben den formalen Voraussetzungen braucht es für dieses Amt
vor allem Entscheidungsfreude, Überzeugungsfähigkeit, Objektivität, ein
ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden sowie soziale
Kompetenz. Ein Schöffe soll das Handeln eines Menschen in seinem sozialen
Umfeld unvoreingenommen und vorurteilsfrei beurteilen können. Wer im
Jugendstrafrecht als Schöffe tätig werden möchte, sollte darüber hinaus
erzieherische Erfahrung haben und diese in der Bewerbung angeben. Juristische
Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Wer aufgrund einer Verurteilung oder eines laufenden
Ermittlungsverfahrens von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen ist, kann nicht
zur Wahl zugelassen werden.
Die Website www.schoeffenwahl2023.de
vermittelt einen Einblick in die Arbeit der Schöffen und die genauen
Anforderungen an das Amt. Dort findet man auch das Antragsformular für eine
Bewerbung zum Schöffenamt. Bei Interesse oder Fragen zum Schöffenamt und zur
Bewerbung wenden Sie sich gerne auch an .