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Schöffenwahl - Amtsgerichte suchen neue Laienrichter

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028


„Im Namen des Volkes“ – nicht nur Berufsrichter fällen Urteile, sondern auch 1620 ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen in Rheinland-Pfalz entscheiden über Schuld und Unschuld. Die Laienbeteiligung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist ein wichtiger Pfeiler unseres demokratischen Rechtssystems.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Laienrichterinnen und -richter wirken in Strafprozessen mit, entscheiden mit über Schuld oder Unschuld sowie über das Strafmaß. Sie beteiligen sich somit an der Rechtsprechung und sorgen für Transparenz.


Im ersten Halbjahr 2023 werden nun bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.


Neben den formalen Voraussetzungen braucht es für dieses Amt vor allem Entscheidungsfreude, Überzeugungsfähigkeit, Objektivität, ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden sowie soziale Kompetenz. Ein Schöffe soll das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld unvoreingenommen und vorurteilsfrei beurteilen können. Wer im Jugendstrafrecht als Schöffe tätig werden möchte, sollte darüber hinaus erzieherische Erfahrung haben und diese in der Bewerbung angeben. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Wer aufgrund einer Verurteilung oder eines laufenden Ermittlungsverfahrens von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen ist, kann nicht zur Wahl zugelassen werden.

Die Website www.schoeffenwahl2023.de vermittelt einen Einblick in die Arbeit der Schöffen und die genauen Anforderungen an das Amt. Dort findet man auch das Antragsformular für eine Bewerbung zum Schöffenamt. Bei Interesse oder Fragen zum Schöffenamt und zur Bewerbung wenden Sie sich gerne auch an .