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Ukrainehilfe

Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen, Webseiten und Ansprechpartner zusammengefasst:


Fragen und Antworten zur Einreise und Fluchtaufnahme

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine finden Sie hier (deutsch) und hier (ukrainisch) auf der Seite des Bundesinnenministeriums.


Die häufigsten Fragen und Antworten zur Fluchtaufnahme und Unterstützung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der Seite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration.


Weitere Informationen in ukrainischer Sprache gibt es auch hier: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua


Erfassung und Wohnraumsuche

Sofern nach der Ankunft in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell keine dauerhafte Unterkunft zur Verfügung steht, werden die betroffenen Personen gebeten, sich an die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (Afa) in Trier zu wenden:

Dasbachstraße 19

54292 Trier

Telefon 0651-9494-0
E-Mail:


Sofern nach der Ankunft bereits eine dauerhafte Unterkunft zur Verfügung steht, bittet die Kreisverwaltung die Gastgeber bzw. sonstigen Kontaktpersonen zur ausländerrechtlichen Erfassung eine Anmeldung der Geflüchteten unter folgendem Link vorzunehmen:

https://www.formulare-zidkor.de/ktsforms/findform?shortname=ua_refug1&formtecid=3&areashortname=kreis_trier_saarburg 


Zusätzlich ist eine Anmeldung in den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell vorzunehmen.

Telefonisch sind die beiden Bürgerbüros in Saarburg und Kell am See erreichbar unter: 06581 81-300 

oder per E-Mail unter: 


Öffnungszeiten:
Bürgerbüro Saarburg

Montag, Mittwoch, Freitag: 8-12 Uhr

Dienstag: 7-12 Uhr

Donnerstag: 14-18 Uhr

 

Bürgerbüro Kell am See

Montag, Dienstag, Freitag: 8-12 Uhr      

Dienstag zusätzlich 14-15 Uhr

Donnerstag: 9-12 und 14-17 Uhr

Mittwoch: geschlossen


Sollte der Lebensunterhalt der Geflüchteten nicht gesichert sein und somit ein Bedarf an Sozialhilfe bestehen, bitten wir darum, sich an das zuständige Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung zu wenden:


Zur Regelung des weiteren Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland/ Beantragung der Aufenthaltserlaubnis gem.     § 24 Aufenthaltsgesetz wird sich die Ausländerbehörde schnellstmöglich mit den betroffenen Personen bzw. deren Gastgebern zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.


Wohnunsangebote

Wer Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte per Mail unter Angabe von Wohnungsadresse, Wohnungsgröße und ggf. Ausstattung sowie Kontaktdaten an folgende Mailadresse:


Bitte beachten Sie, dass der Wohnraum nach Möglichkeit folgende Kriterien erfüllen sollte:
kurzfristig verfügbar

- dauerhaft nutzbar (länger als 6 Monate) 

- möbliert 

- nicht von Dritten mitgenutzt

Nach der Erfassung der Angaben werden sich Mitarbeiter des Sozialamts im Bedarfsfall mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Details zu klären.

 

Neben Wohnraum werden auch Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen benötigt. Wer hier helfen kann, wendet sich bitte ebenfalls an die oben genannte Mailadresse.


Hinweise zu Haustieren

Das Veterinäramt Trier hat eine Übersicht zusammengestellt, um über den Umgang mit aus der Ukraine mitgebrachten Haustieren zu informieren: Hinweise zu Haustieren (Word Dokument)


SPENDEN 

Für Geldspenden, mit denen unbürokratisch und zielgerichtet den Geflüchteten aus der Ukraine in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell geholfen werden kann, haben wir ein Spendenkonto ins Leben gerufen.  

Spenden richten Sie bitte mit dem Verwendungszweck „Ukraine“ auf folgendes Konto bei der Sparkasse Trier: 


IBAN: DE78 5855 0130 0001 1333 88 | BIC: TRISDE55XXX


Wer darüber hinaus helfen möchte, sollte vor allem offizielle Spendenkonten wie beispielsweise „Aktion Deutschland hilft“ nutzen, in dem sich die großen Hilfsorganisationen zusammengeschlossen haben.