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Bürgermeister, Beigeordnete & VG-Rat

Insgesamt 40 ehrenamtliche Mitglieder sowie Bürgermeister Jürgen Dixius als Vorsitzender gehören dem Rat der

Verbandsgemeinde Saarburg-Kell an. Sie wurden am 14. Oktober 2018 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und tagen regelmäßig im Saal Schlossberg (Sitzungssaal) Haus Warsberg in Saarburg. 


Jürgen Dixius (Foto) ist nicht nur Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, sondern auch seit 2004 Stadtbürgermeister von Saarburg. Zu seinem Geschäftsbereich gehören Fachbereich 1 (Zentrale Dienste), Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), sowie Fachbereich 4 (Finanzen).

Fachbereich 2 (Bürgerdienste) und Fachbereiche 5 (Verbandsgemeindewerke, Kommunale Betriebe) gehören zum Geschäftsbereich von Simone Thiel, die als hauptamtliche Erste Beigeordnete für die Verbandsgemeinde tätig ist.

Siegfried Büdinger, Ortsbürgermeister von Ayl, Tim Kohley, Ortsbürgermeister von Mandern, und Edith Rommelfanger wurden am 8. Januar 2019 vom Verbandsgemeinderat als ehrenamtliche Beigeordnete gewählt. 


Sechs Fraktionen, nämlich CDU, SPD, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, die Junge Liste sowie die FDP sind in dem Gremium
vertreten. Stärkste Kraft mit 18 Sitzen ist die CDU. 
Die Sitzeverteilung zeigt folgende Grafik:



Der Verbandsgemeinderat hat mehrere Ausschüsse gebildet, denen jeweils 13 Mitglieder angehören, wobei jedes

einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin hat. Eine Ausnahme bildet der Schulträgerausschuss, dem auch zwei Lehrer- und zwei Elternvertreter sowie deren Stellvertreter zugehörig sind.


Folgende Gremien haben Aufgaben des Verbandsgemeinderates übertragen bekommen:

-        Haupt- und Finanzausschuss

-        Werksausschuss

-        Bauausschuss

-        Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport

-        Entwicklungsausschuss

-        Rechnungsprüfungsausschuss

-        Schulträgerausschuss


In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell ist festgelegt, um welche Aufgaben es sich dabei handelt,
welche Entscheidungskompetenzen vorliegen und bis zu welcher Kostengrenze der jeweilige Ausschuss Aufträge vergeben kann.