Sollten Sie keinen passenden Mitarbeiter erreichen, hilft Ihnen unsere Zentrale unter 06581/81-0 weiter.
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Zuständige Mitarbeiter
Herr Michael Meyer

Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen eine Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Anträge / Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Gewerbe und Wirtschaft
- Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Hobby und Freizeit (Bürger)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (Veranstaltungen)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (Veranstaltungen)
- Veranstaltungen (Unternehmen)
- Veranstaltungen und Feste (Hobby und Freizeit)