Versteigerung von Fundsachen


Beginn der Versteigerung ist um 12 Uhr (Besichtigung ab 11 Uhr).

Versteigert werden Fund-Fahrräder und sonstige Fundsachen, die als Fundsachen der Aufbewahrungspflicht nicht mehr unterliegen, bzw. bei denen die Finder auf Eigentumsübergang verzichtet haben.

Die zugeschlagene Sache ist sofort mit Bargeld zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie, noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch oder Rücktritt nach Zuschlag ist nicht möglich.

Die Empfangsberechtigten dieser Fundsachen (die sogenannten „Verlierer“) können ihr Anrecht auf die Gegenstände gemäß § 980 Abs. 1 BGB noch bis 22. März 2024 im Fundbüro/Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell telefonisch unter Telefon 06581 81-300, per Mail unter buergerbuero@saarburg-kell.de oder persönlich in den Räumlichkeiten des Bürgerbüros, Am Fruchtmarkt 2-4, Saarburg, geltend machen.