Austausch mechanischer Wasserzähler deren Eichfrist abläuft


Im Rahmen der Bestimmungen des Eichgesetzes sind alle mechanischen Kaltwasserzähler nach 6 Jahren auszutauschen und durch geeichte Zähler zu ersetzen.  Entsprechend den Vorschriften der DIN 1988 (Techn. Regeln für Trinkwasserinstallationen) sind Wasserzähler in der Regel im Inneren des Gebäudes nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand an einem frostsicheren Ort so anzubringen, dass sie jederzeit zugänglich, leicht abgelesen, ausgewechselt und ggf. überprüft werden können. Der reine Austausch verursacht dem Anschlussnehmer keine Kosten. Um die Wasserversorgung in einwandfreier Qualität zu gewährleisten, ist es teilweise notwendig, dass an älteren Hausinstallationen Änderungen vorgenommen werden müssen. Die Kosten für diese Unterhaltungen sind vom Anschlussnehmer zu tragen. 

Die Verbandsgemeindewerke weisen darauf hin, dass mit der Unterschrift auf dem Wechselbeleg der Zählerstand des ausgebauten Zählers bestätigt wird.

Jeder Monteur der beauftragten Firma kann sich durch einen Mitarbeiterausweis (ausgestellt durch die Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell) ausweisen.

Für Fragen rund um die Wasserzähler stehen Ihnen die Verbandsgemeindewerke unter der 06581 9281-25/-27 gerne zur Verfügung.