Sollten Sie keinen passenden Mitarbeiter erreichen, hilft Ihnen unsere Zentrale unter 06581/81-0 weiter.
⇑ / Kinderreisepass Meldung
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden