Wappen

Dienstleistungen von A bis Z

Mit Hilfe unserer Suchfunktion können Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden. 


Sollten Sie keinen passenden Mitarbeiter erreichen, hilft Ihnen unsere Zentrale unter 06581/81-0 weiter. 


/ Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zuständige Mitarbeiter

Frau Maria Barth

VCard: Download VCard

Besucheradresse

Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4
Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2 - 4
54439 Saarburg Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Eva Maria Brittnacher

VCard: Download VCard

Besucheradresse

Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4
Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert
  • Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 59,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr: 82,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

Gebühr: 60,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Gebühr: 37,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.