Sollten Sie keinen passenden Mitarbeiter erreichen, hilft Ihnen unsere Zentrale unter 06581/81-0 weiter.
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Maria Barth
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2 - 4
54439 Saarburg

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Frau Christhilde Faas-Backes
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg

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Frau Eva Temmes
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Rechtsgrundlage
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell