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⇑ / Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
Leistungsbeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Rechtsgrundlage
- Bundesnaturschutzgesetz
- jeweilige kommunale Baumschutzsatzungen
- Landesnaturschutzgesetz
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Bauen
- Bauplanung (Bauen)
- Klima, Natur und Arten (Umwelt und Klima)
- Landwirtschaft und Umwelt
- Sonstiges (Wohnen und Verbrauchen)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)
- Umwelt (Landwirtschaft und Umwelt)
- Umwelt und Klima (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Wohnen und Verbrauchen