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Zuständige Mitarbeiter
Frau Maria Barth
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2 - 4
54439 Saarburg

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Frau Christhilde Faas-Backes
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg

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Frau Eva Temmes
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg

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Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einverständniserklärung der Eltern, wenn beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Spricht nur ein Elternteil vor, so muss eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, der auch den Aufenthalt zu bestimmen hat, vorliegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 6,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.