Sollten Sie keinen passenden Mitarbeiter erreichen, hilft Ihnen unsere Zentrale unter 06581/81-0 weiter.
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Maria Barth
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2 - 4
54439 Saarburg

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Frau Christhilde Faas-Backes
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg

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Frau Eva Temmes
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)