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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Gewerbe und Wirtschaft
- Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Hobby und Freizeit (Bürger)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (Veranstaltungen)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (Veranstaltungen)
- Veranstaltungen (Unternehmen)
- Veranstaltungen und Feste (Hobby und Freizeit)