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Zuständige Mitarbeiter
Frau Maria Barth
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2 - 4
54439 Saarburg

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Frau Christhilde Faas-Backes
Besucheradresse
Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg

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Frau Eva Temmes
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Gebäude: Am Fruchtmarkt 2 - 4Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Am Fruchtmarkt 2-4
54439 Saarburg

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses ist der gültige Personalausweis beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) vorzulegen. Das Führungszeugnis kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person, bei Vorlage Ihres Personalausweises, beantragt werden.
Bearbeitungszeit: 8 - 10 Tage.
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 €. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Die Zustellung des Führungszeugnisses erfolgt per Post.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Gültiger Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.
Gebühr: 13,00 €
13,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.