Hinweise zur Durchführung von Überweisungen an die Verbandsgemeinde


Ab diesem Zeitpunkt sind alle Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen den angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen.

Damit Ihre Zahlungen auch künftig reibungslos und ohne Verzögerungen ausgeführt werden können, ist es erforderlich, dass der Empfängername exakt der beim Konto hinterlegten Schreibweise entspricht.

Für Überweisungen an die Verbandsgemeindeverwaltung gilt daher ausschließlich folgende Bezeichnung:

Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

Wir bitten darum, den Empfängernamen künftig genau in dieser Form zu verwenden. Bitte – sofern erforderlich – auch die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Online-Banking, in Banking-Apps oder anderen Zahlungssystemen entsprechend anpassen.

Wir danken für das Verständnis und die Unterstützung.

So wird sichergestellt, dass Ihre Zahlungen auch weiterhin problemlos bei uns eingehen. Die bestehenden Bankverbindungen bleiben unverändert.

Sparkasse Trier
DE39 5855 0130 0070 0070 00
BIC: TRISDE55

Volksbank Trier Eifel eG
DE60 5866 0101 0002 7010 03
BIC: GENODED1BIT

Zahlungen an die Verbandsgemeindewerke:
Sparkasse Trier
DE54 5855 0130 0008 4602 30
BIC: TRISDE55