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Überprüfung von privaten Wasserzählern mit Eichjahr 2024
Überprüfung von privaten Wasserzählern mit Eichjahr 2024
Aufgrund der Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes unterliegen Kaltwasserzähler der Eichpflicht. Die Eichgültigkeit beträgt sechs Jahre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Privatzählern (z. B. Zwischenzähler für die Gartenbewässerung) mit Baujahr 2018 die Eichgültigkeit zum 31.12.2024 abgelaufen ist und diese somit für die Jahresendabrechnung 2025 nicht mehr berücksichtigt werden können.
Diese Privatzähler sind durch den Grundstückseigentümer durch neue, geeichte Zähler auszutauschen. Der Wechsel ist den Verbandsgemeindewerken unter Angabe des Wechseldatums, Ihrer Kundennummer sowie Fotos des ausgebauten und neu eingebauten Zählers per E-Mail oder Anschreiben anzuzeigen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail: entgelte@werke.saarburg-kell.de oder während den Telefonzeiten Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 06581-25 oder -27 gerne zur Verfügung.