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- Änderung des Flächennutzungsplans des Bereiches "Im Taubhaus" der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kaserne de Lattre“ in der Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Kell am See“ in der Gemarkung Kell am See
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- Flächennutzungsplan Photovoltaik der Verbandsgemeinde
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- Umstellung auf digitale Wasserzähler in Zone 3
- Information zur Anerkennung von Absetzmengen bei der Benutzungsgebühr Schmutzwasserbeseitigung (z. B. Gartenbewässerung etc.)
- Austausch mechanischer Wasserzähler deren Eichfrist abläuft
- Auslesung der Wasserzählerstände 2024
- Der Trink!Wasserwagen – Erfrischung für Ihre Veranstaltung
- Wasser sparen – Verantwortung in trockenen Zeiten
- Auslesung der Wasserzählerstände 2025
- Überprüfung von privaten Wasserzählern mit Eichjahr 2025
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Überprüfung von privaten Wasserzählern mit Eichjahr 2025
Überprüfung von privaten Wasserzählern mit Eichjahr 2025
Aufgrund der Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes unterliegen Kaltwasserzähler der Eichpflicht. Die Eichgültigkeit beträgt sechs Jahre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Privatzählern (z. B. Zwischenzähler für die Gartenbewässerung) mit Baujahr 2019 die Eichgültigkeit zum 31.12.2025 abgelaufen ist und diese somit für die Jahresendabrechnung 2026 nicht mehr berücksichtigt werden können.
Diese Privatzähler sind durch den Grundstückseigentümer durch neue, geeichte Zähler auszutauschen. Der Wechsel ist den Verbandsgemeindewerken unter Angabe des Wechseldatums, Ihrer Kundennummer sowie Fotos des ausgebauten und neu eingebauten Zählers per E-Mail oder Anschreiben anzuzeigen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail: entgelte@werke.saarburg-kell.de oder telefonisch unter 06581-25 oder -27 gerne zur Verfügung.

