Überprüfung von privaten Wasserzählern mit Eichjahr 2025

Überprüfung von privaten Wasserzählern mit Eichjahr 2025

Aufgrund der Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes unterliegen Kaltwasserzähler der Eichpflicht. Die Eichgültigkeit beträgt sechs Jahre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Privatzählern (z. B. Zwischenzähler für die Gartenbewässerung) mit Baujahr 2019 die Eichgültigkeit zum 31.12.2025 abgelaufen ist und diese somit für die Jahresendabrechnung 2026 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Diese Privatzähler sind durch den Grundstückseigentümer durch neue, geeichte Zähler auszutauschen. Der Wechsel ist den Verbandsgemeindewerken unter Angabe des Wechseldatums, Ihrer Kundennummer sowie Fotos des ausgebauten und neu eingebauten Zählers per E-Mail oder Anschreiben anzuzeigen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail: entgelte@werke.saarburg-kell.de oder telefonisch unter         06581-25 oder -27 gerne zur Verfügung.