Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

    Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

    Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

    Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

    Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

    In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Beantragung eines neuen Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit, Namensänderung, Defekt, Verlust oder Diebstahl

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1  Grundgesetz
    • Hauptwohnsitz/alleiniger Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
    • jetziger Personalausweis oder gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles und biometrisches Passfoto
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht (aktueller Gerichtsbeschluss, aktuelle Negativbescheinigung)
    • Beantragung wegen einer Namensänderung (z.B. Ehe, Scheidung etc.): Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung oder Urkunden
    • Beantragung wegen Verlust/Diebstahl: falls vorhanden Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei, Nachweise zur Identität
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
    • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit = 10 Jahre)
    • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit = 6 Jahre)
    • 10,00 € für vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit = 3 Monate)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Es genügt, wenn Sie den Antrag auf einen neuen Personalausweis etwa 4 Wochen vor dem Ablauf Ihres jetzigen Personalausweises stellen. 

    Freiwillig ist eine frühere Antragstellung möglich. 

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    ca. 2 - 3 Wochen


  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte

    Abholungsvollmacht Ausweis

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Beantragung eines neuen Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit, Namensänderung, Defekt, Verlust oder Diebstahl


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