Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde


Dem vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Flächennutzungsplan für den Teilbereich Windkraft ging ein mehrjähriger Planungs- und Beteiligungsprozess voraus, der im Jahr 2022 begann, nachdem zwar für die ehemalige Verbandsgemeinde Saarburg bereits ein gültiger Plan vorlag, jedoch nicht für die ehemalige Verbandsgemeinde Kell am See.

Die einzelnen Planungsschritte wurden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, auf Grundlage von Gutachten externer Fachbüros, zahlreicher fachlicher Stellungnahmen aus den Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie mit Festlegung sogenannter harter und weicher Tabukriterien in den zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde ausführlich beraten. Die Auswahl geeigneter Flächen erforderte dabei die sorgfältige Abwägung vielfältiger Interessen.

Nach dem Beschluss des Flächennutzungsplans durch den Verbandsgemeinderat wurde dieser anschließend in allen 29 Stadt- und Ortsgemeinderäten beraten, lediglich 3 Ortsgemeinden stimmten hier nicht zu.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun in seinen Entscheidungen, dass der Flächennutzungsplan auf einem schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept beruht und keine Abwägungsfehler erkennen lässt. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Verbandsgemeinde die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange ordnungsgemäß ermittelt, bewertet und gegeneinander abgewogen habe.

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts schafft Klarheit und Rechtssicherheit für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien in unserer Verbandsgemeinde. Sie gibt allen Beteiligten – den Ortsgemeinden, Grundstückseigentümern, Projektträgern und Bürgerinnen und Bürgern – eine verlässliche Grundlage für die nächsten Schritte. Die Energiewende ist dabei eine gemeinsame Aufgabe, die nur im konstruktiven Miteinander erfolgreich gestaltet werden kann“, so Bürgermeister Jürgen Dixius.

In der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell leisten erneuerbare Energien bereits heute einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiegewinnung. Mit einem breiten Mix aus Wind-, Wasser-, Solar- und Biogasenergie wird deutlich mehr Energie erzeugt, als innerhalb der Verbandsgemeinde selbst verbraucht wird - genug, um rund 52.000 Haushalte zu versorgen und damit mehr als dreimal so viele wie die etwa 16.000 Haushalte der Verbandsgemeinde. Aktuell sind 22 Windenergieanlagen in Betrieb:

  • Windpark Kirf: 11 Anlagen
  • Windpark Lampaden: 6 Anlagen
  • Windpark Zerf: 5 Anlagen

Darüber hinaus befinden sich nach heutigem Stand 41 weitere Windenergieanlagen in verschiedenen Projektierungsstadien. Der Flächennutzungsplan schafft hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen, ersetzt jedoch nicht die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Von den geplanten Anlagen haben 23 bereits dieses Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen.

Mit dem „Solidarpakt Windenergie“ wurde zugleich ein finanzieller Ausgleich geschaffen, sodass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde von der Entwicklung profitieren können – auch diejenigen, auf deren Gemarkung keine Windenergieanlagen entstehen.

Zusammen mit den geplanten Windenergieanlagen und den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standorten für Freiflächen-Photovoltaik könnte künftig eine Energieerzeugung von bis zu einer Milliarde Kilowattstunden pro Jahr erreicht werden. Damit würde die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zu einem der größten Erzeuger erneuerbarer Energie in der Region werden.

Solidarpakt Windenergie

Der „Solidarpakt Windenergie“ regelt die gemeinsame Verteilung von Einnahmen aus der Windenergienutzung. Die am Solidarpakt beteiligten Gemeinden, welche Einnahmen über Windkraft generieren, zahlen einen Teil dieser Einnahmen in den Solidarpakt ein. Dies gilt auch für entsprechende Einnahmen des Landes Rheinland-Pfalz aus landeseigenen Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde. Zusätzlich fließen die Sonderabgaben nach § 6 EEG (derzeit 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde) ebenfalls in den Solidarpakt mit ein. Dadurch profitieren auch Gemeinden ohne eigene Windenergieanlagen von der Windenergienutzung und erhalten einen finanziellen Ausgleich.