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Verbandsgemeinderat legt Investitionsschwerpunkte zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben fest
Das bundesweite Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ umfasst insgesamt 500 Milliarden Euro und soll zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz ermöglichen. 100 Milliarden Euro daraus stehen den Ländern und Kommunen zur Verfügung. Auf Rheinland-Pfalz entfallen insgesamt rund 4,85 Milliarden Euro. Davon sind rund 1,94 Milliarden Euro für Maßnahmen des Landes und rund 2,91 Milliarden Euro für Investitionen der Kommunen vorgesehen. Das Land Rheinland-Pfalz stockt den kommunalen Anteil zusätzlich um 600 Millionen Euro auf, sodass insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für kommunale Investitionen im Land zur Verfügung stehen.
Von diesen Mitteln entfallen rund 132 Millionen Euro auf den Landkreis Trier-Saarburg. Ein Drittel dieses Betrags verbleibt beim Landkreis, die übrigen zwei Drittel werden entsprechend den Einwohnerzahlen auf die sechs Verbandsgemeinden verteilt. Auf die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell entfallen daraus rund 19,6 Millionen Euro.
Der Verbandsgemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, die Mittel aus dem Sondervermögen auf Großprojekte mit vier Investitionsbereichen zu konzentrieren:
- Bildungsinfrastruktur, insbesondere die Grundschulen und die dazugehörigen Hallen
- Sport- und Freizeitinfrastruktur, insbesondere die Freizeitbäder der Verbandsgemeinde
- Daseinsvorsorge und Versorgungssicherheit, insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit, Wasserversorgung, Notstromversorgung und Bevölkerungsschutz
- Gesundheitsinfrastruktur, insbesondere mit Blick auf die hausärztliche Versorgung sowie Einrichtungen der Pflege und Seniorenbetreuung in den Ortsgemeinden und der Stadt
Ein Schwerpunkt liegt auf dem geplanten Neubau eines Kombibades in Saarburg. Dieses soll künftig sowohl dem Schul- und Vereinssport als auch der allgemeinen Daseinsvorsorge dienen und damit eine überörtliche Funktion für die Verbandsgemeinde erfüllen.
„Mit der Entscheidung des Verbandsgemeinderates schaffen wir die Grundlage dafür, wichtige Zukunftsaufgaben anzugehen und die Sondermittel gezielt dort einzusetzen, wo sie langfristig einen möglichst großen Nutzen für die Menschen haben“, erklärt Bürgermeister Jürgen Dixius.
Für die Finanzierung aus dem Sondervermögen müssen die jeweiligen Vorhaben grundsätzlich ein Mindestvolumen von 250.000 Euro erreichen. Für bestimmte Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung gilt ein reduziertes Mindestvolumen von 50.000 Euro.
Mit der jetzt beschlossenen Priorisierung ist noch keine Entscheidung über einzelne konkrete Fördermaßnahmen verbunden. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage mögliche Vorhaben im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit, technische Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen. Dabei sollen auch weitere Förderprogramme berücksichtigt werden.
Die Festlegung der konkreten Maßnahmen und deren Reihenfolge erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die beschlossenen Schwerpunkte werden nun in das regionale Umsetzungskonzept des Landkreises Trier-Saarburg eingebracht.

