Wasser sparen – Verantwortung in trockenen Zeiten


Die Versorgung der Haushalte in der Verbandsgemeinde mit Trinkwasser ist weiterhin sichergestellt.

Allerdings sind, insbesondere im Bereich des Hochwalds, die Wasservorkommen derzeit von der anhaltenden Trockenheit betroffen. Auch die Grundwasserstände sind infolge der niederschlagsarmen vergangenen Monate vielerorts zurückgegangen. Das Landesamt für Umwelt weist für Rheinland-Pfalz zudem auf eine unterdurchschnittliche Grundwasserneubildung hin.

Auch wenn in den kommenden Tagen Niederschläge erwartet werden, können einzelne Regenereignisse die über längere Zeit entstandenen Defizite bei den Wasservorkommen und Grundwasserständen nicht unmittelbar ausgleichen.

Daher ist es weiterhin sinnvoll, mit der Ressource Wasser bewusst und sparsam umzugehen. Ein möglichst niedriger Verbrauch hilft, die vorhandenen Wasserressourcen zu schonen und die Wasserversorgung weiterhin stabil zu halten.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger:

  • Keine Pools oder größere Planschbecken mit Trinkwasser befüllen – dies verbraucht enorme Mengen an Wasser, das an anderer Stelle dringender benötigt wird
  • Gärten nicht täglich bewässern – lieber gezielt und sparsam, vorzugsweise morgens oder abends
  • Wasser nur dort einsetzen, wo es wirklich notwendig ist – ob im Haushalt oder Garten.

Insbesondere auch die Betreiber von Sportstätten sind aufgerufen, die Bewässerung ihrer Anlagen mit Trinkwasser zu reduzieren beziehungsweise darauf zu verzichten.

Jeder eingesparte Liter trägt dazu bei, die vorhandenen Wasserressourcen zu schonen. Ein bewusster Umgang mit Trinkwasser ist deshalb ein wichtiger Beitrag von uns allen.

Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Untere Wasserbehörde erlassene Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern weiterhin gilt.

Die Allgemeinverfügung gilt voraussichtlich bis zum 15. September und auch für Anliegerinnen und Anlieger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. Mit diesem Schritt soll die Gefahr von nachhaltigen Störungen in Wasser und Natur eingedämmt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Feuerwehren, die im Brandfall Wasser entnehmen müssen, sowie Personen mit einer entsprechenden Entnahmeberechtigung.